Förderverein Leherheider Sport Mitgliederversammlung
Förderverein Leherheider Sport e.V.
Mitgliederversammlung
Am 2.12.21 trafen sich die Mitglieder des Fördervereins Leherheider Sport e.V. zur jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.
Der Geschäftsführer Wolfgang Lamot erläuterte die Einzelpositionen des Kassenberichts 2020. Wir haben einen stabilen Mitgliederbestand, aber es ist noch Luft nach oben. Weitere Informationen über den FLS und eine Beitrittserklärung findest du auf unserer Homepage www.fls-bremerhaven.de.
Bei Interesse und Fragen melde dich gerne unter der folgenden E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Endlich ist nun auch die, schon länger beschlossene und notwendige, Satzungsänderung im Vereinsregister eingetragen.
Die 1. Vorsitzende Sabine Krüger berichtet über die geleistete Arbeit des FLS und den aktuellen Stand zur Errichtung des Kinderspielplatzes auf dem Sportplatz. Enttäuschend ist hier leider die geringe Resonanz aus den angeschriebenen Abteilungen des SFL. Der Förderverein ist mit einer Arbeitsgruppe weiter dran und hofft auf eine rasche Umsetzung und auf die zugesagte Unterstützung des SFL.
Die Kasse wurde von der Rechnungsprüferin Ingrid Sandhop und dem Rechnungsprüfer Wilhelm Bock geprüft und festgestellt, dass, wie auch in den Jahren zuvor, alle Belege ordnungsgemäß vorhanden waren und somit die Entlastung des Geschäftsführers und des Vorstandes beantragt wurde. Dem wurde in getrennten Wahlgängen jeweils einstimmig entsprochen.
Ingrid Sandhop und Wilhelm Bock wurden in ihren Ämtern einstimmig wiedergewählt.
Da dieses Mal keine Anträge vorlagen schloss Sabine Krüger mit Dank an die Mitglieder die Versammlung und wünschte allen Mitgliedern Alles Gute und einen gesunden Start in das Neue Jahr 2022.
Sabine Krüger
SFL Vereinsgaststätte sucht neuen Pächter
Nur knapp 1 ½ Jahre nach dem Neustart ist unsere Gaststätte wieder geschlossen und wir sind auf der Suche nach einem neuen Pächter. Ursache hierfür ist, dass die Pächter aus persönlichen Gründen den Betrieb aufgeben.
„Auch wenn das Pachtverhältnis noch andauert, bemühen wir uns kurzfristig einen Nachfolger zu finden, um unseren Vereinsmitgliedern gemeinschaftliche Veranstaltungen mit Speisen und Getränken zu ermöglichen. Zusätzlich werden wie die Schließungszeit nutzen, um den Fußboden im großen Clubraum ebenfalls durch Vinylparkett zu ersetzen“ berichtet Jörn Straka aus dem geschäftsführenden Vorstand.
Gesucht wird ein langfristiger Pächter, der die Vereinsgaststätte mit frischen Ideen und Engagement wieder mit Leben füllt und den Heidjern eine Heimat bietet. Gute Voraussetzungen für eine Partnerschaft sind Erfahrungen im Selbständigen Betrieb, eine geregelte Finanzsituation und ein freundliches Wesen mit deutlicher Kundenorientierung.
Im Gegenzug bieten wir die Gaststätte mit Alleinlage im Stadtteil und rund 250m² Nutzfläche mit Innenhof und Außenfläche, zwei Doppelkegelbahnen mit eigenen Clubräumen sowie mit dem SFL Bremerhaven e.V. einen gemeinnützigen Verein als fairen Vertragspartner. Inventar und Küchenausstattung kann bei Wunsch übernommen werden.
Interessenten wenden sich bitte an Jörn Straka unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Volleyball Wölfe endlich wieder zuhause...
Volleyball
Endlich ist es soweit-
wie lange haben wir diesem Tag herbeigesehnt!
Endlich können wir wieder in der Karl-Marx-Schule trainieren! Lange haben wir auf diesen Tag gewartet, immer wieder hat sich die Freigabe der Sporthalle der Karl-Marx-Schule hinausgezögert.
Und nun war es endlich so weit.
Was war es für ein tolles Gefühl, als wir das erste Mal nach Monaten die frisch renovierte Sporthalle der Karl-Marx-Schule betreten haben. Die Größe der Halle kam uns nach dem Trainieren in der Sporthalle der Heinrich-Heine-Schule immens vor!
Und dann auch noch die tolle Beleuchtung – hervorragend! Wir fühlten uns total happy.
Leider können wir zurzeit noch nicht die Duschen und die Umkleideräume nutzen, da hier noch weiter renoviert wird. Das nehmen wir aber gerne in Kauf, da wir überzeugt sind, dass es nach der Renovierung super aussehen wird.
Ganz besonders freuen wir uns auf die Einrichtung einer Behindertentoilette, die für unser neues Angebot „Sitzvolleyball“ sicherlich ein großer Pluspunkt ist. Notwendig war die Sanierung der Sporthalle der Karl-Marx-Schule, weil eine neue Heizungsanlage und Lüftungsanlage eingebaut werden musste, auch die Fenster konnten bei dieser Maßnahme erneuert werden. Wir freuen uns total!
+++ Corona Update 21. Januar 2022 +++
Der Bremer Senat hat die 30. Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung tritt heute (21.01.2022) in Kraft. Sie gilt in Bremen und Bremerhaven bis einschl. 13.02.2022, unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe. Sie gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, d.h. für alle SFL-Hallen, städtische Sporthallen und Schwimmbäder sowie alle Umkleiden/Duschen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung der 2G-Plus-Regel.
2G-Plus-Regel
Der Zugang zu Hallen und Schwimmbädern incl. Umkleiden/Duschen ist nur Personen erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen s.u.):
- geimpft und geboostert (3 Impfungen)
- geimpft (2 Impfungen) und negativ getestet
- genesen
Wichtige Hinweise/Erläuterungen dazu:
Impfstatus:
- 1. Impfung: kein ausreichender Impfnachweis
- 2. Impfung: Impfnachweis 2G-Status (Ausnahme von der Testpflicht, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt), Die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
- 3. Impfung: Booster-Impfung (Ausnahme von der Testpflicht) Gültigkeit: sofort nach der Impfung
- Erst-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J): Nach einer Änderung der Bundesverordnung gelten hier nun die gleichen Regeln wie bei den anderen Corona-Impfstoffen (s.o.)
- Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert worden.
- Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss ein negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten. Darüber hinaus ist, in Abstimmung mit dem SFL-Corona-Beauftragen, Frank Schildt, eine Testung vor Ort unter Aufsicht möglich.
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (medizinisches Attest notwendig), benötigen jeweils ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind:
- Schülerinnen und Schüler, ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung (Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.)
- Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind
- Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
- Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als drei Monate her ist.
Es gilt weiterhin die Maskenplicht (FFP-Maske) in geschlossenen Räumen, außer beim Sport selbst. Diese gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Es sind auch weiter Listen für eine ggf. notwendige Nachverfolgbarkeit in den Gruppen zu führen.
Sollten noch Sportarten im Wettkampfsport sein, so müssen die Sportlerinnen und Sportler einem Verantwortlichen der Heimmannschaft jeweils den Impfstatus vorzeigen.
Sport im Außenbereich
Im Außenbereich ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen nichts. Ungeimpfte Personen dürfen nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.
Ausgenommen von den Regelungen sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).