+++ Corona Update 21. Januar 2022 +++
Der Bremer Senat hat die 30. Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung tritt heute (21.01.2022) in Kraft. Sie gilt in Bremen und Bremerhaven bis einschl. 13.02.2022, unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe. Sie gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, d.h. für alle SFL-Hallen, städtische Sporthallen und Schwimmbäder sowie alle Umkleiden/Duschen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung der 2G-Plus-Regel.
2G-Plus-Regel
Der Zugang zu Hallen und Schwimmbädern incl. Umkleiden/Duschen ist nur Personen erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen s.u.):
- geimpft und geboostert (3 Impfungen)
- geimpft (2 Impfungen) und negativ getestet
- genesen
Wichtige Hinweise/Erläuterungen dazu:
Impfstatus:
- 1. Impfung: kein ausreichender Impfnachweis
- 2. Impfung: Impfnachweis 2G-Status (Ausnahme von der Testpflicht, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt), Die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
- 3. Impfung: Booster-Impfung (Ausnahme von der Testpflicht) Gültigkeit: sofort nach der Impfung
- Erst-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J): Nach einer Änderung der Bundesverordnung gelten hier nun die gleichen Regeln wie bei den anderen Corona-Impfstoffen (s.o.)
- Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert worden.
- Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss ein negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten. Darüber hinaus ist, in Abstimmung mit dem SFL-Corona-Beauftragen, Frank Schildt, eine Testung vor Ort unter Aufsicht möglich.
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (medizinisches Attest notwendig), benötigen jeweils ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind:
- Schülerinnen und Schüler, ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung (Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.)
- Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind
- Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
- Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als drei Monate her ist.
Es gilt weiterhin die Maskenplicht (FFP-Maske) in geschlossenen Räumen, außer beim Sport selbst. Diese gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Es sind auch weiter Listen für eine ggf. notwendige Nachverfolgbarkeit in den Gruppen zu führen.
Sollten noch Sportarten im Wettkampfsport sein, so müssen die Sportlerinnen und Sportler einem Verantwortlichen der Heimmannschaft jeweils den Impfstatus vorzeigen.
Sport im Außenbereich
Im Außenbereich ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen nichts. Ungeimpfte Personen dürfen nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.
Ausgenommen von den Regelungen sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).
Volleyball Rückblich 2021
Bericht der Volleyballabteilung über das vergangene Jahr 2021 von Sabine Krüger:
Nachdem ab Freitag, den 13. März 2020 coronabedingt nichts mehr an Sport stattgefunden hat, haben wir uns mit einer Lauf-Challenge, bei der jede/r für sich gelaufen ist, fit gehalten. Dann ging es im Sommer 2020 langsam mit einem Draußen-Training unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygiene-Regeln endlich wieder los. Wir haben uns sehr auf diesen Neubeginn gefreut. Nach nochmaligem Lockdown über den Jahreswechsel 2020/2021 sind wir dann im Frühsommer 2021 wieder gestartet.
Sehr erfolgreich haben wir in diesem Jahr wieder an dem Sommerferienprogramm der Stadt teilgenommen. Dadurch und durch die Möglichkeit endlich wieder Sport treiben zu können, hatten wir einen enormen Zulauf an Kindern und Jugendlichen, der uns für den SFL einen sehr guten Mitgliederzuwachs gebracht hat. Für den Kinder- und Jugendbereich brauchte unser Jugendtrainer Malte Schmidt personelle Unterstützung, da das Training mit so vielen Anfängern sehr zeitintensiv ist. Da er sich nicht mehr allein um alle Spieler*innen kümmern konnte, waren wir sehr froh, dass sich Sonja Fahse bereit erklärte, ihn zu unterstützen. Sehr erfreut sind wir darüber, dass der Jugendspieler Felix Fahse für den SFL erfolgreich an der Co-Trainer-Ausbildung des NWVV in Lüneburg teilgenommen hat und nun ebenfalls das Training im Kinder- und Jugendbereich als Co-Trainer unterstützt.
Während des Lockdowns haben Volleyball Schiedsrichter - Fortbildungen online stattgefunden und letzten Samstag haben 5 Spieler*innen in Präsenz an der D-Schiedsrichterausbildung teilgenommen, die Prüfung erfolgreich bestanden und ihre Lizenz erhalten.
Am 3. November 2021 ist die Mixed - Mannschaft erfolgreich in die Saison 2021/2022 mit einem Sieg gestartet. Wir haben außerdem wieder eine Damen- und eine Herrenmannschaft für den Ligabetrieb gemeldet und auch dort starteten die Punktspiele im November, bzw. Dezember.
Besonders freuen wir uns darüber, dass unsere Trainerin Sabine Burdorf ab November nach ihrer Langzeiterkrankung wieder langsam in den Trainingsbetrieb einsteigt. Patricia Burdorf hat in den vergangenen Monaten einen hervorragenden Trainerjob gemacht. Über diesen langen Zeitraum 3 Mannschaften allein zu trainieren ist schon eine schwere Herausforderung. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für das Engagement von Patricia bedanken.