Jugendausschuss
- Details
- Zuletzt aktualisiert: 03. Juni 2015
- Geschrieben von Super User
Die „SFL-Jugend“ setzt sich aus allen minderjährigen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusammen.
Die „SFL-Jugend“ setzt sich aus allen minderjährigen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusammen.