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Bei der Jugendehrung am 20 April in der Oberen Rathaushalle haben die Bremer Sportjugend (BSJ) und Sportsenatorin Anja Stahmann Sportlerinnen und Sportler aus Bremen und Bremerhaven ausgezeichnet, die im Jahr 2021 Spitzenplatzierungen bei Welt-, Europa-, Deutschen und Norddeutschen Meisterschaften errungen haben.
Für den SFL Bremerhaven wurden für ihre besonderen sportlichen Erfolge im Jahr 2021 Rani Wienbeck und Asim Malsagov aus der Karateabteilung vom SFL Bremerhaven (Karate) geehrt.
Für hervorragende Jugendarbeit im Lande Bremen wurden der Störtebeker Bremer Paddelsport e.V. von 1924, die Karate-Abteilung vom SFL Bremerhaven sowie die Yachtgemeinschaft Grohn – bestehend aus den Wassersportvereinen Aumund, Farge, Roland und dem Verein Wassersport Vegesack – geehrt und mit jeweils 500 Euro von der Sparkasse Bremen belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an Rani und Asim und die Karateabteilung mit Ihrer Abteilungs- und Übungsleiterin Sylvia Wendelken.
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- Geschrieben von Frank
Zusammen mit den neuen Pächterinnen, Jana Christin Waters und Brigitte Balke, freut sich der 1. Vorsitzenden des SFL Bremerhaven, Frank Schildt, über die Eröffnung der "Heidjer Erlebnis Gastronomie".
"Wir wünschen unseren neuen Pächterinnen einen guten Start und eine erfolgreiche Zeit," so Frank Schildt. "Als Verein sind wir sehr froh, wieder eine Gastronomie auf unserer Heidjer Sportanlage zu haben."
In den letzten Wochen hat sich viel getan, ein neuer Biergarten im Innenhof, neu gestaltete Innenräume und das ist noch längst nicht alles. Die Pächterinnen planen weitere Angebote für die kommende Sommersaison.
Zukünftig hat die "Heidjer Erlebnis Gastronomie" Montags bis Freitags zwischen 15:30 Uhr und 22:00 Uhr (Küche bis 21:00 Uhr) und Samstags zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr (Küche bis 21:00 Uhr) geöffnet. Sonntags wird die "Heidjer Erlebnis Gastronomie" vorerst anlassbezogen öffnen.
Auch Firmen- und Familienfeiern können bereits gebucht werden.
Schauen Sie vorbei - das Team der "Heidjer Erlebnis Gastronomie" erwarten sie und ist unter der Telefonnummer 0170 / 24 333 06 erreichbar.
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- Geschrieben von Frank
Der SFL Bremerhaven hat Nachfolger für die Gaststätte gefunden.
Wenn alles nach Plan läuft, dann gibt es zu Anfang April eine Neueröffnung.
Wir werden weiter darüber berichten.
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- Geschrieben von Frank
Nur knapp 1 ½ Jahre nach dem Neustart ist unsere Gaststätte wieder geschlossen und wir sind auf der Suche nach einem neuen Pächter. Ursache hierfür ist, dass die Pächter aus persönlichen Gründen den Betrieb aufgeben.
„Auch wenn das Pachtverhältnis noch andauert, bemühen wir uns kurzfristig einen Nachfolger zu finden, um unseren Vereinsmitgliedern gemeinschaftliche Veranstaltungen mit Speisen und Getränken zu ermöglichen. Zusätzlich werden wie die Schließungszeit nutzen, um den Fußboden im großen Clubraum ebenfalls durch Vinylparkett zu ersetzen“ berichtet Jörn Straka aus dem geschäftsführenden Vorstand.
Gesucht wird ein langfristiger Pächter, der die Vereinsgaststätte mit frischen Ideen und Engagement wieder mit Leben füllt und den Heidjern eine Heimat bietet. Gute Voraussetzungen für eine Partnerschaft sind Erfahrungen im Selbständigen Betrieb, eine geregelte Finanzsituation und ein freundliches Wesen mit deutlicher Kundenorientierung.
Im Gegenzug bieten wir die Gaststätte mit Alleinlage im Stadtteil und rund 250m² Nutzfläche mit Innenhof und Außenfläche, zwei Doppelkegelbahnen mit eigenen Clubräumen sowie mit dem SFL Bremerhaven e.V. einen gemeinnützigen Verein als fairen Vertragspartner. Inventar und Küchenausstattung kann bei Wunsch übernommen werden.
Interessenten wenden sich bitte an Jörn Straka unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Der Bremer Senat hat die 30. Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung tritt heute (21.01.2022) in Kraft. Sie gilt in Bremen und Bremerhaven bis einschl. 13.02.2022, unabhängig von der jeweiligen Corona-Warnstufe. Sie gilt grundsätzlich für das Betreten von Indoor-Sportanlagen, d.h. für alle SFL-Hallen, städtische Sporthallen und Schwimmbäder sowie alle Umkleiden/Duschen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Einführung der 2G-Plus-Regel.
2G-Plus-Regel
Der Zugang zu Hallen und Schwimmbädern incl. Umkleiden/Duschen ist nur Personen erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Ausnahmen s.u.):
- geimpft und geboostert (3 Impfungen)
- geimpft (2 Impfungen) und negativ getestet
- genesen
Wichtige Hinweise/Erläuterungen dazu:
Impfstatus:
- 1. Impfung: kein ausreichender Impfnachweis
- 2. Impfung: Impfnachweis 2G-Status (Ausnahme von der Testpflicht, wenn die zweite Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt), Die 2. Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen
- 3. Impfung: Booster-Impfung (Ausnahme von der Testpflicht) Gültigkeit: sofort nach der Impfung
- Erst-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J): Nach einer Änderung der Bundesverordnung gelten hier nun die gleichen Regeln wie bei den anderen Corona-Impfstoffen (s.o.)
- Die Gültigkeit eines Genesenennachweises ist von 6 Monaten auf 3 Monate reduziert worden.
- Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss ein negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden. Anerkannt sind neben den offiziellen Bürgertests auch Tests aus betrieblichen Testkonzepten. Darüber hinaus ist, in Abstimmung mit dem SFL-Corona-Beauftragen, Frank Schildt, eine Testung vor Ort unter Aufsicht möglich.
- Personen, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten können (medizinisches Attest notwendig), benötigen jeweils ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der 2G-Plus-Regelung sind:
- Schülerinnen und Schüler, ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung (Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.)
- Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind
- Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
- Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als drei Monate her ist.
Es gilt weiterhin die Maskenplicht (FFP-Maske) in geschlossenen Räumen, außer beim Sport selbst. Diese gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Es sind auch weiter Listen für eine ggf. notwendige Nachverfolgbarkeit in den Gruppen zu führen.
Sollten noch Sportarten im Wettkampfsport sein, so müssen die Sportlerinnen und Sportler einem Verantwortlichen der Heimmannschaft jeweils den Impfstatus vorzeigen.
Sport im Außenbereich
Im Außenbereich ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen nichts. Ungeimpfte Personen dürfen nur mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.
Ausgenommen von den Regelungen sind - sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel - Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung).
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- Geschrieben von Frank
Seit Freitag, 26. November 2021, gilt in Bremerhaven die Corona-Warnstufe 2. Damit gilt für den Sport im Innenbereich die 2G-Regel. Zum Innenbereich zählen die Eingangsbereiche, die Sporthallen, die Umkleiden und die Duschen.
Die 2G-Regel gilt nicht nur für die Sportler:innen, sondern auch für Begleitpersonen. Eine Ausnahme von der 2G-Regel besteht für eine WC-Benutzung ohne weiteren Aufenthalt im Gebäude.
Aktuell dürfen nur Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis die Innenräume betreten. Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen.
Weiterhin dürfen Personen gegen Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).
Außerdem gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht in allen Gebäuden, außer beim Sport in der Halle selbst.
Bremerhaven, 26.11.2021
SFL Bremerhaven e.V.
Der Vorstand