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Notwendige Informationen
Hier stellen wir Ihnen die Satzung des SFL Bremerhaven und die öffentlichen Ordnungen zum donwload zur Verfügung.
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Ihre Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle des SFL Bremerhaven:
Birgit Heitmann-Birreck und Susanne Neese
Geschäftszeiten:
Mo. 17.00 – 20.00 Uhr und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr
Mecklenburger Weg 178a,
27578 Bremerhaven
Tel.: 0471 - 62 42 9
Fax: 0471 - 6 999 347
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: www.sfl-bremerhaven.de
Registergericht: Amtsgericht Bremerhaven / Registernummer: 687
SFL-Beitragskonto:
Konto-Nr. 2 803 534 / BLZ: 292 500 00 / Sparkasse Bremerhaven
Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf Englisch Single Euro Payments Area (SEPA), bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sein. Dies hat auch Auswirkungen auf unsere Konten, die wir wie folgt geändert haben:
Beitragskonto 280 35 34:
IBAN: DE92 2925 0000 0002 8035 34
BIC: BRLADE21BRS
Konto für Kursgebühren 280 41 15
IBAN: DE22 2925 0000 0002 8041 15
BIC: BRLADE21BRS
Unsere Gläubiger-ID für durch uns ausgeführte Lastschrifteinzüge lautet:
DE49SFL00000225485
Mandatsreferenz für Beiträge: Mitgliedsnummer und Name
Mandatsreferenz für Kurse (bei erteiltem SEPA-Mandat für den einmaligen Einzug der Kursgebühr): Kursnummer und Name
Jugendausschuss
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Die „SFL-Jugend“ setzt sich aus allen minderjährigen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusammen.
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Zusammensetzung des Seniorenausschusses
Die „SFL - Senioren“ sind eine freie Gemeinschaft der Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Seniorenausschuss wird geleitet durch die Vorsitzende des Seniorenausschusses, zugleich ist diese Beauftragte für Seniorenangelegenheiten. Diese wird durch die Seniorenversammlung gewählt.
Funktion | Name | Kontakt |
---|---|---|
Vorsitzende | Schulte am Hülse, Astrid | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
stellv. Vorsitzende | Bock, Margret | |
Schriftführerin | Grieb, Heidi | |
Kassenwart | Göhlig, Horst |
Die Seniorenordnung steht zum download zur Verfügung.
Mitgliederversammlung Seniorenausschuss 2018
Mitgliederversammlung Seniorenausschuss am 3. April 2017
Den Veranstaltungskalender des Seniorenausschusses finden Sie hier:
Angebote I. Quartal 2019
Angebote II. Quartal 2019
Angebote III. Quartal 2019
Angebote IV. Quartal 2019
Angebote II: Quartal 2018 Zusatz
Ergebnis der Befragung des Seniorenausschusses
Das durchaus positive Echo zur Fragebogenaktion signalisierte dem Seniorenausschuss: „Ihr seid auf dem richtigen Weg!“
Von den Befragten gab es 230 Rückläufer, das ist eine Beteiligung von über 35% der 50+Mitglieder. Die Fragebögen wurden sorgfältig ausgewertet und am Ende standen die „Favoriten“ fest. (s. Diagramm)
Besonders erfreulich war die hohe Anzahl (69) der von Mitgliedern eingebrachten Vorschläge. Die Favoriten, sowie einige der von Mitgliedern eingebrachten Vorschläge, werden dem Seniorenausschuss nun als Grundlage dienen, um in den nächsten zwei Jahren ein bunt gemischtes Veranstaltungsprogramm anzubieten.
Der Seniorenausschuss ist sich sicher, hierdurch einen positiven Beitrag zum Vereinsleben zu leisten. Herzlichen Dank an alle, die an der Befragung teilgenommen haben.
Jutta Meyer und Ingrid Sandhop
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Sport Freizeit Leherheide
SFL Bremerhaven wurde 1975 gegründet und ist der zweitgrößte Sportverein in der Stadt Bremerhaven.
In über 14 Abteilungen betreut der Verein zur Zeit mehr als 2.000 Menschen, die Spaß am Sport und an der Gemeinschaft im SFL Bremerhaven haben. Darunter sind ca. 1.600 Mitglieder und 400 sogenannte Kurzzeitmitglieder, die das Kursangebot des SFL nutzen.
Damals entstand er aus einem Zusammenschluss der beiden Leherheider Vorgängervereine SG Leherheide und TuS Eintracht 64 Bremerhaven.
Im SFL können alle mitmachen, jeder ist willkommen. Es gibt keine Voraussetzungen und keine Einschränkungen, um das breite Angebot des Vereins zu nutzen.
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Die Vorstandsfunktionen
Dem Vorstand des SFL Bremerhaven obliegt die Leitung des Vereins. Er bestimmt die Richtlinien der Vereinspolitik und er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder eine Ordnung einem anderen Organ zugewiesen sind. Er gibt sich zur Erledigung seiner Aufgaben eine Geschäftsordnung. Der Vorstand des SFL Bremerhaven ist an die Beschlüsse der Mitglieder- und Delegiertenversammlungen gebunden.
Die Vorsitzenden und der Beauftragte (BE) für Finanzen sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB, jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich nach Außen.
Funktion | Name | Kontakt |
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1. Vorsitzender | Schildt, Frank | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Graudenz, Marco | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | |
2. Vorsitzender |
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Straka, Jörn | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Beauftragter für Finanzen |
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Beauftragter für Recht | Domanski, Thomas |
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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit |
N. N. |
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Beauftragte für Wettkampf und Leistungssport | Burdorf, Sabine |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Beauftragte für Turnen und Freizeitsport | Döbber-Schulze Inga |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Beauftragter für Gesundheitssport |
Cornelius, Holger |
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Beauftragte/r für Jugendangelegenheiten | N. N. |
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Beauftragte für Seniorenangelegenheiten | Astrid Schulte am Hülse |
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Technischer Leiter |
Kuhl, Horst |
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Gleichstellungsbeauftrage | N.N. |
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Beauftragte/r mit dem Aufgabengebiet Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport |
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Pleines, Manfred |
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Ehrenvorsitzender | ||
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Ehrenvorsitzender | Skusa, Peter | |
Vorstandsunterstützung |
Iversen, |
BE = Beauftragte/r
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Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen um Mitglied
im SFL zu werden.
Im SFL Bremerhaven können:
- minderjährige Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- ordentliche Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- passive Mitglieder
- Kurzzeit-Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung/Aufnahmeformular (das Formular lässt sich online nicht mit dem Browser Firefox ausfüllen), die an den Vorstand zu richten ist, beantragt. Minderjährige Mitglieder bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Sie gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats durch den Vorstand schriftlich abgelehnt worden ist. Zusätzlich zum Aufnahmeformular ist noch die Einwilligungserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszufüllen. Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie hier in den Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO Merkblatt zur DSGVO.
Mitglieder sind beitragspflichtig, soweit dies Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Abteilungen können Abteilungsbeiträge/Zusatzbeiträge erhoben werden. Die Mitglieds- und Zusatzbeiträge sind Vierteljahresbeiträge. Für das Lastschriftverfahren wird folgender Vordruck benötigt: Lastschriftverfahren. Sie werden im Voraus bezahlt und sind am 1. eines jeden Quartals fällig, können aber auch halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge legt die Delegiertenversammlung fest. Die Höhe der Zusatz- und Kursbeiträge sowie die Aufnahme- und Mahngebühren werden vom Vorstand festgelegt. Kurzzeit-Mitglieder zahlen einen Kursbeitrag.
Auszug aus der Satzung
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung, die an den Vorstand zu richten ist, beantragt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Sie gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats durch den Vorstand schriftlich abgelehnt worden ist.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann nur durch vorherige schriftliche Kündigung an den Vorstand unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres erklärt werden. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 1/2 Jahr. Hierzu kann der Vorstand Ausnahmen zulassen. Bei vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes aussprechen. Näheres wird in der Rechtsordnung geregelt. Darüber hinaus kann der Vorstand die Mitgliedschaft bei Beitragsrückständen von mehr als einem Halbjahresbeitrag jederzeit kündigen. Die Mitgliedschaft erlischt beim Tod des Mitglieds.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verein und dessen Vermögen. Eigentum des Vereins ist zurückzugeben. Rückstände in der Beitragszahlung müssen vor der Freigabe ausgeglichen werden.
§ 6 Beiträge und Gebühren
Vereinsmitglieder sind Beitragspflichtig, sowie diese Satzung nichts anderes bestimmt. Für bestimmte Sportarten können Zusatzbeiträge erhoben werden. Beiträge und Zusatzbeiträge sind Vierteljahresbeiträge. Sie werden im Voraus bezahlt und sind am 1. eines jeden Quartals fällig, können aber auch halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Die Höhe der Beiträge setzt die Delegiertenversammlung fest. Die Höhe der Zusatzbeiträge, Mahn- und Kursgebühren werden vom Vorstand festgelegt.
Beitrags- und Gebührenordnung / Mitgliedsbeiträge ab dem 1.1.2024
(beschlossen auf der Delegiertenversammlung im Juni 2023)